Glossar Ausfuhranmeldung

Sobald es um einen Export von Gütern außerhalb von Europa geht, muss eine sogenannte form-gebundene Ausfuhranmeldung für das Ausfuhrverfahren abgegeben werden. Hierbei handelt es sich also im Grunde genommen um einen Antrag auf die Ausfuhrerstattung. Dabei dient die Ausfuhranmeldung nicht nur dazu, die jeweiligen Exportbestimmungen zu kontrollieren, sondern ebenso der statistischen Erfassung der Warenströme.

Zu bedenken ist jedoch, dass die Ausfuhranmeldung ausschließlich ab einem Rechnungswert ab 1000 Euro oder aber ab einem Gesamtgewicht von 1000 Kilogramm eingereicht werden muss. Des Weiteren ist es wichtig, die Ausfuhrzollstelle mindestens 24 Stunden vor dem Beginn der Warenverladung über die Ausfuhr der Güter zu informieren, wobei alle Unterlagen vorgelegt werden müssen (Zollanmeldung). Solange der Wert unter 1000 Euro liegt und das Gewicht unterhalb von 1000 Kilogramm, reicht lediglich die Vorlage von einer Handelsrechnung. Diese bekommen Sie an der jeweiligen Ausgangszollstelle, wie zum Beispiel am Flughafen oder dem Hafen der Stadt.

Die Einreichung der Ausfuhranmeldung ist denkbar einfach. Schon seit 2009 ist der Ausführer dazu verpflichtet, das Ausfuhrdokument elektronisch zu übermitteln. Dabei wird ausschließlich das ATLAS Verfahren akzeptiert. Die Ausfuhranmeldung wird auch nur dann angenommen, wenn die Prüfung von den Ausfuhrbestimmungen keinerlei Mängel aufweist. Außerdem müssen alle benötigten Dokumente bei der Zollanmeldung für die Ausfuhr vorliegen.

Folgende Inhalte werden für die Ausfuhranmeldung benötigt:

Für die positive Ausfuhranmeldung werden einige Dinge benötigt. Darunter gehören Folgende:

  • Eine gültige Rechnung mit der dazugehörigen Warentarifnummer bzw. dem Warenwert
  • Die genaue Packliste, welche das Netto und Bruttogewicht sowie die Packstückanzahl aufweist
  • Die EORI-Nummer des Versenders bzw. Ausführer, die damals auch als Zollnummer bekannt war. Sollte noch keine EORI-Nummer vorhanden sein, kann ein Antrag dafür beim Zoll gestellt werden. Die Handelsabrechnung und Packliste müssen zusätzlich folgende Punkte enthalten:
    • Die genaue Anzahl der Packstücke, also Paletten, Kartons und Co.
    • Die Warenbezeichnung inkl. Warentarifnummer
    • Die Adresse von dem Ausführer sowie dem Käufer und dem Empfänger, sollten diese sich voneinander unterscheiden
    • Angabe des Gewichts
    • Die Frankatur (DAP/DDP/EXW/etc.)
    • Das Ursprungsland, aus dem die Ware stammt
  • Eine unterschriebene Zollvollmacht
  • Der eventuelle Lagerort der Güter, damit eine Zollbeschau stattfinden kann