Das ATLAS-Verfahren (Automatisiertes Tarif- und lokales Zoll-Abwicklungssystem) ist die Zollsoftware der deutschen Zollverwaltung, mit der Sie Ihre Zollabwicklung inklusive Zollanmeldung und Einfuhrabgabenbescheide elektronisch organisieren können.
Ihre Anmeldedaten werden zentral gespeichert und können von der Zollverwaltung jederzeit gelesen und bearbeitet werden. Damit wird nicht nur die Überführung Ihrer Ware beschleunigt, sondern ebenso die Kommunikation mit anderen europäischen Zollverwaltungen vereinfacht.
Über die ATLAS-Software können Sie nicht nur Ihre
- Eingangs- und Ausgangsmeldungen,
- Gesamten Zollanmeldungen und
- Gestellungsmitteilungen
Ihre Anfrage ist unsere Herausforderung!
Die TBN Logistik & Trade ist seit 1998 im Bereich Transporte & Logistik tätig. Als weltweites Transportunternehmen sind wir Spezialisten für Transportlösungen, Lagerhaltung und Distribution, Zoll, Sicherheit & Versicherung Ihrer Waren. Nutzen Sie unser Know-how für Ihren Erfolg!
erfassen, sondern außerdem die Entscheidungen des Zollamtes sowie Bescheide einsehen. Um die IT-Software zu nutzen, müssen Sie sich unter anderem bei der Zollverwaltung als Wirtschaftsbeteiligter registrieren. Anschließend erfolgt die Vergabe einer EORI-Nummer. Darüber hinaus sind bestimmte Hardwareausstattungen und Software-Skills wie das EDIFACT- oder XML-Format notwendig, damit der Nachrichtenaustausch via ATLAS funktioniert. Viele Unternehmen greifen auf spezielle Dienstleister zurück, da eine geprüfte Inhouse-Software häufig die eigenen Möglichkeiten überschreitet. Erkundigen Sie sich bei unseren ATLAS-Spezialisten über die nötigen Voraussetzungen und lassen Sie uns der Experte für Ihre Zollabfertigung mit dem ATLAS-Verfahren sein.
ATLAS Ausfuhr
Wenn Sie Waren aus der Europäischen Union ausführen möchten, besteht für Sie die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Verfahren ATLAS-Ausfuhr. Dies besagt der Artikel 6 des 1. Unionszollkodex. Dabei spielt der Beförderungsweg
- Straßenverkehr
- Luftverkehr
- Seeverkehr oder
- Bahnverkehr
keine entscheidende Rolle. Nur in speziellen Ausnahmefällen (z. B. die Ausfuhr erfolgt im Rahmen eines Carnet ATA) können Sie die Teilnahme am elektronischen ATLAS-Ausfuhrverfahren umgehen. Die Anmeldung für die ATLAS Ausfuhr in Länder, die nicht Teil der Europäischen Union sind, ist entweder ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Warengewicht von 1.000 Kilogramm Pflicht. Die Ausfuhranmeldung erfolgt auf elektronischem Wege über die ATLAS-Software oder über das Internet. Vorausgesetzt, Sie sind kein zugelassener Ausführer, läuft die Einreichung über das zweistufige Normalverfahren.