AWB = Air WayBill = Luftfrachtbrief

Allgemein Deutsche Spediteurbedingungen = ADSP = Fertig bereitliegende Rechtsordnung oder allgemein geregelte Vertragsordnung, auf deren Basis deutsche Spediteure arbeiten.

Atlas = Elektronisches Zollabwicklungssystem der deutschen Zollverwaltung.

Ausfuhranmeldung = Anmeldung von Waren, die ins Ausland verkauft werden sollen, beim Hauptzollamt des Zollbezirks, in dem ein Unternehmen seinen Hauptsitz hat.

Auftragsabwicklung = Die Auftragsabwicklung ist eine Abfolge von notwendigen Aktivitäten zur vollständigen Bearbeitung eines Kundenauftrages. Die Aktivitäten umfassen administrative und operative Tätigkeiten zur Auftragserfüllung, die sowohl seitens des Lieferanten (Auftragsbestätigung, Lieferung, Rechnungsstellung, etc.) als auch durch den Kunden (Auftragserteilung, Abnahme der Lieferung, Rechnungbegleichung, etc.) auszuführen sind.

BAF = Bunker adjustment factor (Bunkerausgleichsfaktor in der Seeschifffahrt)

Blocklager = Die Lagereinheiten stehen nicht im Direktzugriff, sondern hintereinander und aufeinander

B/L=Bill of Lading = Konnossement, ein Schiffsfrachtbrief und Warenwertpapier.

Begleitpapier = Dokument zur Identifizierung der Lieferung

Carnet TIR = Internationaler Zollpassierschein

CMR = Convention Marchandise Routiere, Vereinbarungen im internationalen Straßengüterverkehr, regelt Verantwortlichkeiten und Haftung

CAF = Currency Adjustment Factor: prozentualer Zuschlag auf eine Seefracht laut Tarif zum Ausgleich von Frachtverlusten durch Wechselkursschwankungen

Colli = siehe Kolli

Direktverkehr = Bezeichnung für Verkehre zwischen einem Liefer- und Empfangspunkt ohne Wechsel des Transportmittels

Demurrage = (dt. Liegegeld oder Überliegegeld) ist die Vergütung des Befrachters (Ablader) an den Verfrachter (Reederei), wenn die vereinbarte Lade- oder Löschzeit eines Schiffes überschritten wird.

Export = Der Transfer von Waren und Dienstleistungen über die Staatsgrenzen ins Ausland.

Exporteur = Export betreibende Person. Der Exporteur hat zusätzliche Risiken zu übernehmen, z. B. für Valutaveränderungen, lang dauernde (Schiffs-)Transporte, politische Umstürze. Überwiegend nach Absatzgebieten orientiertt. Der Exporteur tätigt Käufe und Verkäufe auf eigene Rechnung.

Entladestelle = Bezeichnung des Ortes der Warenannahme

Europalette = Durch die europäische Transportunternehmen genormte Ladungsträger (800 x 1200 mm)

First in Fist out (Fifo) = Lagerungsprinzip, welches definiert, dass die zuerst eingelagerten Waren-Chargen auch wieder zuerst ausgelagert werden

Forwarder = Spediteur

Frachtbrief = Vom Absender ausgestellte Warenbegleitpapiere

FIATA = Internationale Vereinigung der Spediteurorganisationen

Full-Container-Load (FCL) = Der Container wird komplett von einem Versender beladen und an seinem Zielort vom Empfänger entladen.

Gefahrgut(RID/ADR) = Gefahrgüter sind Güter, die eine Gefahr für Menschen, Tiere und Umwelt darstellen können. Gefahrgüter sind im Gefahrgütertarif bzw. im ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße) genannt. Bei der Beförderung von Gefahrgütern sind die in den beiden zuerst genannten Rechtsvorschriften enthaltenen Bedingungen zu beachten.

Güterverkehrszentrum = Das Güterverkehrszentrum (GVZ) verbindet die verschiedenen Arten des Transportes (Straße, Schiene, Wasser, Luft) und macht die gesamte Verkehrsinfrastruktur für den Gütertransport nutzbar.

Handling = In der direkten deutschen Übersetzung = Handhabung. Handling wird in der Logistik meist als Material Handling betrachtet, wobei die Materialhandhabung in der gesamten Lieferkette gemeint ist.

Handlingskosten = Alle bei Umschlagvorgängen anfallenden Kosten.

Handelslager = Lager, in dem Ware und Material griffbereit in unmittelbarer Verkaufs- bzw. Montagenähe aufbewahrt wird.

Hauptlauf = Transport von Gütern von einer Sammelstelle zu einer Verteilstation. vgl. Nachlauf

Import = Transfer von Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland

Importeur = Person, die Import betreibt

Incoterms = International Commercial Terms, Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln

International Air Transport Association (IATA) = 1945 entstandener internationaler Verband der Luftverkehrsgesellschaften mit Sitz in Montreal; dient der Festsetzung von Beförderungstarifen und der gegenseitigen Abstimmung von Flugplänen im zwischenstaatlichen Verkehr.

Industriepalette = Nach DIN genormtePalette mit Euro Maß 1200 × 1000 mm

Just in time = Produktion bzw. Lieferung exakt zum Zeitpunkt des Bedarfes. Ziel ist der Abbau von unnötigen Beständen. Setzt hohe Qualität und Zuverlässigkeit in der Lieferkette voraus, da anderenfalls Probleme zu sofortigem Lieferverzug führen.

Kaigebühren = Kaigebühren auch Umschlagsentgelt. Für den Umschlag der Güter über den Kai zu entrichten, im seewärts ausgehenden Verkehr vom Aussteller des Schiffszettels zu zahlen, im seewärts einkommenden Verkehr vom Ladungsempfänger.

Kontraktlogistik = Angebot und Übernahme komplexer Dienstleistungspakete durch Paketdienste, Speditionen und sonstige Logistik-Dienstleister.

Kabotage = Transporte inkl. Be- und Entladung innerhalb eines Landes
Kommissionierung = Zusammenstellen von bestimmten Teilmengen (Artikeln) aus einer bereitgestellten Gesamtmenge (Sortiment) aufgrund von Bedarfsinformationen (Aufträgen). Bilden von Sendungseinheiten.

Kolli = Frachtstück, kleinste (Verpackungs-)Einheit einer Warenlieferung

Less-than-Containerload (LCL) = Teilladungen wie z. B. Kleinsendungen von unterschiedlichen Versendern werden entlang der gesamten Transportkette in Transportcontainer geladen bzw. daraus an unterschiedlichen Zielorten für unterschiedliche Empfänger entladen.

Luftfracht = Als Luftfracht bezeichnet man den Gütertransport mithilfe von Flugzeugen

Multimodaler Verkehr = Nutzung zweier oder mehrerer Verkehrsträger für den Transport von Gütern

MRN = Movement Reference Number (= Registriernummer eines Versandverfahrens)

NVOCC = Abkürzung für Non Vessel Operating Common Carrier(Spediteur der im eigenen Namen bei der Reederei bucht und Haus-Konnossemente ausstellt)

Nachlieferung = Zusätzliche Lieferung von Gütern zur Abdeckung der Nachfrage

Nachlauf = Umschlag, evtl. Lagerung und Zustellung samt Verzollungsleistungen ab dem Bestimmungsbahnhof des Schienentransportes per LKW

Offenes Zolllager = Möglichkeit für Lagerhäuser der Spediteure, ähnlich eines Zollfreilagers, unverzollte Waren zu lagern

Outsourcing = Ausgliederung/Fremdvergabe von Aufgaben, die nicht zu den Kernsegmenten der Unternehmenstätigkeit zählen. Herauslösung einer oder mehrerer Funktionen (z. B. EDV, Instandhaltung, Verpackung, Transport, Lagerhaltung) aus einem bisher integrierten Wirtschaftgebilde (Firma) an eine andere rechtliche Einheit (Firma mit unterschiedlichen Eigentümern).

Packstück = Eine Versandeinheit kann in mehrere Packstücke unterteilt sein.

Palette = Eine Palette ist ein Lademittel, stapelbar, im Einweg- oder Mehrwertsystem zur Zusammenfassung von Gütern zu einer Ladeeinheit

Regallager = Ausstattung eines Lagerbereiches um Güter platzsparend im Einzelzugriff lagern zu können

Reeder = Eine Reederei ist ein Transport- und Schifffahrtunternehmen im Bereich der See- und Binnenschifffahrt.

Rundlauf = Transportlogistik bei welcher auf dem Hinweg Material und auf dem Rückweg das Fertigprodukt transportiert wird, damit das Transportmittel optimal ausgelastet wird und Leerfahrten vermieden werden.

Relation = In der Transportlogistik eine Transportstrecke.

Sammelladung = Zusammenfassung von mehreren Ladeeinheiten zu einem Sammeltransport

Stückgut = Als Stückgut bezeichnet man Güter, die nach Menge, Rauminhalt und Gewicht von kleinerem Umfang sind, stückweise befördert werden und mit den üblichen Fördermitteln bewegt werden können.

Sammelgut = Als Stückgut bezeichnet man Güter, die nach Menge, Rauminhalt und Gewicht von kleinerem Umfang sind, stückweise befördert werden und mit den üblichen Fördermitteln bewegt werden können.

Sperrgut = Grossvolumige oder -dimensionierte Warensendungen oder Güter, die nicht stapelbar sind

Terminal Handling Charges = Kosten, die von Reedereien für den Umschlag von Container im Seehafen erhoben werden.

Teilladung = Besteht aus Einzelsendungen

Transportkosten = Direkte und indirekte Kosten, die durch die Beförderung von Gütern entstehen

Transportversicherung = Versicherung, die transportierte Güter und Transportmittel gegen Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, versichert.

Umschlaglager = Zwischenlagerplatz für Waren, die entweder in ein anderesLager transportiert oder ausgeliefert werden sollen.

Ursprungszeugnis = Verschiedene Drittländer verlangen bei der Wareneinfuhr den Nachweis über den Ursprung der Ware durch ein Ursprungszeugnis.

Ursprung der Ware = Als Ursprung bezeichnet man das Herstellerland der Ware

Versandauftrag = Zusammenfassung der Produkteinheiten zu einer Transporteinheit

Warehousing = Überbegriff über folgende Logistische Tätigkeiten: Bestellmanagement, Wareneingang, Bestandsmanagement, Kommissionierung, Warenausgang und Retourenmanagement

Warenausgang = Warenbewegung, mit der eine Materialentnahme oder -Ausgabe, ein Materialverbrauch oder ein Warenversand an einen Kunden gebucht wird. Ein Warenausgang führt zu einer Minderung des Lagerbestandes. Warenabgabe an Empfänger (Bewegungprozess).

Wareneingang = Warenbewegung mit welcher der Erhalt von Waren von einem externen Lieferanten oder aus der Produktion gebucht wird. Der Wareneingang führt zu einer Erhöhung des Lagerbestandes. Teiltätigkeiten: Abladen, Identifizieren, Kontrolle, Bewegungprozess: möglichst kurze Aufenthalt
Wareneingangsprüfung

Zolllager = Lagerung von unverzollten Waren unter amtlichem Zollverschluss

Zwischenlager = Als Zwischenlager bezeichnet man in der Regel ein temporäres Lager zur zeitlichen Überbrückung von zwei aufeinanderfolgenden Prozessschritten.

Zession = Das Abtreten von Rechten oder Forderungen an einen anderen Gläubiger.

ZV=Zugelassener Versender = Ein Zugelassener Versender kann gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren durchführen, ohne die Ware vorher bei der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle) zu Gestellen.

ZE = Zugelassener Empfänger = Der Zugelassene Empfänger ist eine berechtigte Person, der die Annahme von Waren im Versandverfahren (T1, T2, Carnet TIR und beim Transport von Waren unter Steueraussetzung innerhalb Deutschlands mit einem Begleitenden Verwaltungsdokument – BVD) ohne Gestellung und ohne Vorlage der Versandanmeldung bei der Bestimmungstelle gestattet ist.

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