Glossar Aktive Veredelung

Als eine aktive Veredelung bezeichnet man ein ccc der Europäischen Union. Dieses betrifft bestimmte Ware, welche ausschließlich für die Be- und Verarbeitung aus den Nicht-EU-Ländern in die EU eingeführt werden, um nach der Bearbeitung einer veränderten Form wieder ausgeführt zu werden.

Durch die aktive Veredelung soll eine abgabenneutrale Behandlung von den betroffenen Waren sichergestellt werden. Aus diesem Grund fällt bei diesen Gütern auch kein Zoll an, weil sie ja nur vorübergehend in der EU sind. Somit fallen auch die Einfuhrumsatzsteuern weg. Aus diesem Grund dient dieses Verfahren auch der internationalen Arbeitsteilung und unterstützt betroffene Unternehmen auf diese Weise.

Die aktive Veredelung wird in verschiedene Formen von gemeinschaftlichen Zollrecht unterschieden:

Aktive Veredelung – die Bearbeitung

Bei dieser Form bleibt die Ware individuell erhalten. Allerdings werden diese in mindestens einer ihrer vorherigen Eigenschaften verändert. Ein gutes Beispiel sind Textilien, die eine andere Farbe bekommen, in Größe, Material und Schnitt jedoch gleich bleiben.

Aktive Veredelung – die Verarbeitung

Bei dieser Form bleiben die Waren in der Substanz erhalten. Allerdings werden die Waren mit anderen Komponenten zu einem neuen Produkt miteinander verbunden, sodass diese auch nicht mehr getrennt werden können.

Dadurch verliert die importierte Ware natürlich auch ihre Individualität. Hier sind die landwirtschaftlichen Roh- bzw. Ausgangsprodukte ein hervorragendes Beispiel. Diese kommen als Rohprodukt in die EU und werden im Anschluss zu einem Nahrungsmittel weiterverarbeitet.

Aktive Veredelung – die Ausbesserung

Hierbei geht es darum, dass defekte importierte Ware innerhalb von Europa repariert werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Austausch von Verschleißteilen handeln.

Aktive Veredelung – die Nutzung von Produktionsmitteln

Die unterschiedlichen Produktionsmittel werden gebraucht, um bestimmte Ware für den Export zu veredeln. Allerdings gehen diese nur mit dem wirtschaftlichen Wert ein und nicht substanziell.

Aktive Veredelungen und dessen zwei zollrechtlichen Abwicklungsverfahren:

Aktive Veredelung – Das Nichterhebungsverfahren

Bei diesem Verfahren wird dafür gesorgt, dass die importierten Güter, welche für die aktiven Veredlungszwecke eingeführt werden, weiterhin abgabenfrei bleiben.

Aktive Veredelung – Das Zollrückvergütungsverfahren

Bei diesem Verfahren werden Einfuhrabgaben für die betroffenen Güter erhoben. Wurde der Export nachgewiesen, werden die Abgaben zurückerstattet.