Glossar Fiskalverzollung

Bei der Fiskalverzollung handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich des EU-Umsatzsteuerrechts. Genauer gesagt ist es eine Regelung, welche einige Erleichterungen für die Importeure bei der Einfuhrsteuer sowie den umsatzsteuerlichen Angaben in Kombination mit Einfuhren aus Drittstaaten nach Europa mitbringt. Allerdings müssen Unternehmen dafür festgelegte Bestimmungen erfüllen.

Wen betrifft die Fiskalverzollung?

Die Fiskalverzollung betrifft Unternehmen, welche Importe aus einem Drittland in die EU über ein EU-Mitgliedsland durchführen. Dabei sind die betroffenen Unternehmen selbst weder ansässig, noch haben sie irgendwelche steuerlichen Umsätze. Des Weiteren dürfen die importierten Güter nicht für das Einfuhrland bestimmt sein. Die Waren müssen hingegen in einen anderen EU-Staat überführt werden.

Der Grundgedanke der Fiskalverzollung liegt in einer Entlastung des administrativen Aufwands von Unternehmen sowie der Kosten durch die geltende Umsatzsteuer-Vorfinanzierung.

Unternehmen, auf die diese Regelungen zutreffen, können bei der Abwicklung von den umsatzsteuerlichen Formalitäten beim Import die Hilfe von einem Fiskalvertreters in Anspruch nehmen.

In dem jeweiligen Einfuhrland findet in einem solchen Fall nur die anfallende Zollabwicklung statt. Unmittelbar danach müssen die Güter in das eigentliche EU-Bestimmungsland weitertransportiert werden. In diesen Fällen wird die Ware als eine innergemeinschaftliche Lieferung behandelt.

Der Fiskalvertreter

Ein Fiskalvertreter hat nun die Aufgabe, sich um alle umsatzsteuerlichen Pflichten, welche in dem späteren Einfuhrland gelten, für das jeweilige Unternehmen zu kümmern. Das bedeutet also, dass er sowohl die vorgeschriebenen Meldepflichten als auch die Deklarationspflichten erledigt und damit ebenso die Umsatzsteuererklärung erstellt. Das Unternehmen hat dabei den Vorteil, dass es sich nicht selbst darum kümmern muss und stets auf der sicheren Seite ist.

In Deutschland können unterschiedliche Berufsgruppen als Fiskalvertreter fungieren. Dazu gehören unter anderem der Steuerberater, der Wirtschaftsprüfer sowie auch Spediteure oder Rechtsanwälte. Die deutschen Fiskalvertreter haben also die Aufgabe, sich um die Importeure aus den anderen EU-Staaten bei der Einfuhr über Deutschland zu kümmern. Auch viele andere EU-Staaten handhaben diesen Vorgang wie Deutschland.