Glossar Free On Board

Bei dem Begriff FOB (Free on Board) handelt es sich um eine sogenannte Vertragsklausel bei Außenhandelsgeschäften. Diese Vertragsklausel gehört zu den Incoterms (International Commercial Terms). Diese wurde von der Internationalen Handelskammer ICC herausgegeben. In den Incoterms–Regeln werden sowohl die Rechte als auch die Pflichten von den Käufern und den Verkäufern bezüglich der internationalen Geschäfte festgehalten.

Die sogenannte FOB-Klausel gehört zu den bekanntesten Klauseln. Das ausgeschriebene Free on Board bedeutet, dass der Verkäufer für die Ware die Verantwortung trägt. Diese Verantwortung gilt bis zur Lieferung an Board, von dem vom Käufer benannten Schiff. Der sogenannte Gefahrübergang vom Verkäufer an den Käufer erfolgt, sobald sich die Güter an Bord befinden. Das ist auch der Zeitpunkt, an dem der Käufer die Kosten für den Transport trägt.

Verantwortlichkeiten für den Verkäufer

  • Die Ware wird von dem Verkäufer auf das Transportmittel verladen
  • Der Verkäufer hat alle Exportformalitäten und Zollformalitätenzu erledigen
  • Der Verkäufer kümmert sich um den Transport zum Exporthafen
  • Der Verkäufer muss die Ware am Exporthafen entladen und ist auch für die Lieferung an Bord zuständig
  • Der Verkäufer trägt die Kosten der Ladegebühren am Exporthafen

Verantwortlichkeiten für den Käufer

  • Der Käufer trägt die Verantwortung für den Transport vom Exporthafen zum Importhafen
  • Der Käufer ist für alle Importformalitäten sowie den Zoll und die Steuern verantwortlich
  • Der Käufer trägt die Gebühren für die Entladung am Importhafen
  • Der Käufer muss sich um das Verladen auf das jeweilige Transportmittel im Importhafen kümmern
  • Der Käufer kümmert sich um den Transport zum Zielort sowie dessen Entladung vor Ort

Ist eine FOB vereinbart, bedeutet das, dass der Käufer den Transportvertrag auf seine Kosten abschließt. Das bedeutet, dass er nicht nur die Frachtkosten, sondern auch die Schiffsmaklerspesen, Staukosten sowie die Schiffsmaklerprovisionen zu zahlen hat.

Es gibt jedoch auch die FOB mit Modifikationen. So zum Beispiel „FOB. verschifft“, was bedeutet, dass die Pflicht für den Abschluss von dem Transportvertrag auf den Verkäufer übertragen wird. Das unter Übernahme der Kosten durch den Käufer. Dieses Verfahren wird auch gerne als „unechte FOB“ bezeichnet. Bei „FOB. verstaut und getrimmt“ werden die Kosten für das Verstauen an Bord vom Verkäufer getragen.