Glossar Kaigebühren

Der Begriff Kaigebühren kommt aus dem Bereich der Seefracht. Unter Kaigebühren werden die im Seefrachtverkehr berechneten Gebühren für den Umschlag von den Gütern über den Kai verstanden.

Bei dem Kai, auch Kaje genannt, handelt es sich um das befestigte Ufer bzw. die Anlegestelle oder die Hafenmauer, welche zum Beladen oder zum Löschen von Schiffen genutzt wird.

Die Kaigebühren sind auch unter dem Begriff Umschlagsentgelt bekannt und in Rechnungen bzw. Papieren aufgeführt. Bei den einzelnen Ladungen der Transportgüter, welche sich im nach See ausgehenden Verkehr befinden, werden die anfallenden Kosten in der Regel von dem Aussteller des Schiffszettels entrichtet.

Handelt es sich um einen von im See eingehenden Verkehr, so werden die Kaigebühren von dem Empfänger der Güter beglichen. Kaigebühren sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig und werden zudem in der Regel an den eigentlichen Kunden weitergeleitet.

So werden Kaigebühren berechnet

Kaigebühren werden immer individuell berechnet. Sie sind abhängig von der Art der Ware sowie den damit verbundenen Transport. Auch die Menge sowie das Gewicht der Güter werden zur Berechnung der Umschlagsentgelte hinzugezogen. Das entsprechende Gewicht ist ein weiterer Faktor für die Berechnung der Kaigebühren. Je höhe das Gewicht des Frachtguts ist, desto höher sind natürlich auch die Kosten, die berechnet werden. Hinzu kommt auch die Beschaffenheit der Güter sowie der Umfang der umgeschlagenen Ware.

Das Pendant zu den Kaigebühren

Natürlich gibt es auch noch ein Pendant zu den Kaigebühren im Containerverkehr. Hierbei handelt es sich um die Terminal Handling Charge, THC, den Port Service Charge oder Container Service Charge. Dabei handelt es sich um den Umschlag der Container über das betroffene Terminal. Die Gebühren werden vom Reeder an den Terminal-Betreiber bezahlt. Die dabei aufkommenden Kosten werden in diesem Fall an den Kunden weitergeleitet und kommen zu den eigentlichen Transportkosten hinzu.