Um Waren aus einem Nicht-EU-Land importieren oder exportieren zu lassen, müssen Sie diese immer durch den Zoll abfertigen lassen. Dabei sind gewisse Formalitäten, Richtlinien und Einschränkungen einzuhalten. Damit Sie bei dem ganzen Prozess nichts verkehrt machen oder vergessen, sind wir von TBN jederzeit für Sie da, sodass Sie sich gezielt auf Ihr Hauptgeschäft konzentrieren können. Auf diese Weise vermeiden Sie Verluste und betreiben ein gutes Ressourcenmanagement.

Zollbestimmungen beim Export von Waren
Aus Nicht-EU-Ländern wie beispielsweise den USA, Russland, Japan oder China können nicht in jedem Fall Waren nach Deutschland importiert werden. Für bestimmte Staaten, Güter oder Personen gelten gewisse Einschränkungen oder Verbote. Auch das Entrichten von Steuern beziehungsweise Zollgebühren kann beim Zoll-Import aus einem Nicht-EU-Staat auftreten. Damit Sie Ihre Waren vorschriftsgemäß einführen können, müssen Sie diese außerdem im Voraus für ein bestimmtes Zollverfahren anmelden.
Dabei stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Wir von TBN helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Verfahrens und erledigen alle Formalitäten für Sie. Lehnen Sie sich entspannt zurück und überlassen Sie Ihre Zollabwicklung unseren fähigen Händen.
Voraussetzungen für die Ausfuhr in ein Nicht-EU-Land

Zu beachten beim Export
- Verbote und Einschränkungen beachten
Für bestimmte Warengruppen oder Länder liegen bestimmte Verbote beziehungsweise Einschränkungen vor. Diese gilt es im Voraus zu berücksichtigen. - Gegebenenfalls Zollabgaben im Bestimmungsland entrichten
Beim Zoll-Export in einen Nicht-EU-Staat wird die Ware in ein Ausfuhrverfahren überführt.
Es kann unter anderem Ausfuhrzoll, Umsatzsteuer und/oder Verbrauchssteuer fällig werden. - Zollbegünstigungen im Bestimmungsland erhalten.
Für Ihre Zollabwicklung benötigen Sie eine sogenannte EORI-Nummer (Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) - Zu verzollende Ware zur Ausfuhr anmelden.
Erkundigen Sie sich über die verschiedenen Ausfuhrverfahren bei einer Zollagentur oder beim zuständigen Zollamt.