ADR

Die Abkürzung ADR stammt aus dem Französischen. Im Ganzen heißt es „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“. Hierbei handelt es sich um ein internationales Abkommen, mit welchem die Beförderung von diversem Gefahrengut mit unterschiedlichen Transportmitteln auf der Straße geregelt wird. Im Abkommen sind dabei unterschiedliche Dinge festgehalten, welche bei dem Transport von Gefahrengut zu berücksichtigen sind.

  • Vorschriften zur Verpackung von Gefahrgut, wobei diese entsprechend der Ware natürlich variieren kann.
  • Genaue Richtlinien zur Befestigung von Gefahrengut, sodass einem sicheren Transport nichts im Wege steht.
  • Regeln für die Markierung von Gefahrengut, sodass es auch für andere Straßenteilnehmer und alle Transporteure ersichtlich ist, dass es sich um eine solch besondere Ware handelt.

Die festgelegten Bestimmungen sind vom Transportunternehmen einzuhalten, sobald man das Gebiet von zwei oder mehr Vertragsstaaten befährt.

Das ADR Abkommen gibt es mittlerweile seit 1957, wobei die dort drin enthaltenen Regelungen selbstverständlich regelmäßig überarbeitet und angepasst werden. Wie auch bei vielen anderen Abkommen, werden die enthaltenen Bestimmungen alle zwei Jahre einer Revision unterzogen.

In diesem Zusammenhang wird immer geschaut, inwieweit sich die neuesten technischen bzw. auch rechtlichen Standards integrieren und umsetzen lassen.

Aktuell gibt es 48 Vertragsstaaten, wozu unter anderem alle EU-Länder gehören. Des Weiteren gibt es auch Staaten außerhalb der EU, die betroffen sind, wozu unter anderem Russland, Türkei sowie auch Tunesien, Kasachstan, Marokko und Tadschikistan gehören. Für die Zukunft wird sich erhofft, dass sich immer mehr Vertragsstaaten anschließen.

Die ADR-Regelungen behandeln vor allem die folgenden Bereiche:

  • Die entsprechende Einstufung vom Gefahrengut
  • Die Kennzeichnung des Gefahrenguts
  • Die Dokumentation von Gefahrengütern
  • Alle Vorgaben, welche die Gefahrgut-Behälter erfüllen müssen
  • Vorgaben, die von den jeweiligen Fahrzeugen zu erfüllen sind, welche für den Transport der Güter eingesetzt werden
  • Regelungen, welche Voraussetzungen die Fahrer, die den Transport durchführen, mitbringen müssen

Durch das ADR Abkommen ist es möglich, den Transport von Gefahrengut einheitlicher und vor allem sicherer zu gestalten.

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