Frachtbrief

Bei dem Frachtbrief handelt es sich um ein typisches Begleitdokument für den Transport verschiedener Güter. Dieses Dokument wird immer im Zusammenhang mit dem Abschluss von einem Frachtvertrag ausgestellt. Durch den Frachtbrief können die Beteiligten des Transportvorgangs sicher die Rechte an der transportierten Ware nachweisen.

Der Inhaber von dem Frachtbrief ist der Frachtführer. Damit gilt er als rechtmäßiger Besitzer der jeweiligen Güter und kann sich so auch als dieser legitimieren. Damit weisen die Inhaber der Frachtbriefkopien immer die Stellung als Verfrachter, als Empfänger oder halt als Inhaber bzw. Besitzer nach. Aus diesem Grund wird der Frachtbrief auch immer in drei Ausfertigungen ausgestellt, sodass diese an die entsprechenden Personen abgegeben werden können.

Wichtig: Der Frachtbrief muss immer von dem Absender unterzeichnet werden, was dementsprechend auch für die einzelnen Kopien gilt. Ein Exemplar ist für den Absender selbst, eins für den Frachtführer und das dritte Schriftstück für den Verfrachter bzw. für die Person, die das Transportgut begleitet.

Die Inhalte des Frachtbriefs

Frachtbriefe können unterschiedliche Inhalte aufweisen, sodass sie sich individuell anpassen lassen. Die darin enthaltenen Angaben sind jedoch in § 408 HGB detailliert festgelegt. Des Weiteren gibt es noch den sogenannten CRM-Frachtbrief auf europäischer Ebene.

Bis in das Jahr 1998 galt im Bereich des Güterverkehrs die Pflicht, den Frachtbrief immer auszustellen. Allerdings ist diese Pflicht danach erloschen. Heutzutage können Betroffene anstelle des Frachtbriefs auch Ladelisten, Lieferscheine oder sogenannte Borderos ausstellen. Allerdings darf der Frachtführer auch heute noch nach § 408 Abs. 1 HGB einen Frachtbrief verlangen. Wird trotzdem kein Frachtbrief ausgestellt, so hat der Frachtführer für das betroffene Transportgut das Zurückbehaltungsrecht, welches im BGB § 273 festgelegt ist.

Aus diesem Grund ist der Frachtbrief auch noch heute ein gern genutztes Begleitdokument für den Transport verschiedener Ware. Dabei spielt die Art der Ware keine Rolle, sodass der Frachtbrief immer unabhängig der Güter ausgestellt bzw. ausgehändigt wird.

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