Steuerbescheid

Was versteht man unter dem Begriff Steuerbescheid?

Der Steuerbescheid ist ein fester Bestandteil von Arbeitnehmern sowie Unternehmen. Auch im Transportwesen spielt dieser eine sehr wichtige Rolle. Sobald es um den Import verschiedener Waren nach Deutschland geht, fällt die Einfuhrumsatzsteuer an.

Hierbei handelt es sich um eine Pflicht zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer, welche von den Betroffenen zu leisten ist. Diese wird immer durch den Steuerbescheid begründet. Es ist also sozusagen ein Verwaltungsakt, bei dem die Steuerhöhe exakt bestimmt wird.

Gut zu wissen: Normalerweise erfolgt die Erhebung von der Einfuhrumsatzsteuer immer mit der Verzollung von den betroffenen Waren.

Die Regelungen für den Steuerbescheid

Bei der Einfuhrumsatzsteuer gelten die gleichen Regelungen und Gesetze wie bei der inländischen Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass der allgemeine Steuersatz bei 19 Prozent liegt. Allerdings gibt es ebenfalls Fälle, bei denen die Importgüter von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind. Außerdem werden einige Güter mit einem ermäßigten Steuersatz von nur sieben Prozent versteuert, so wie man es von verschiedenen Dienstleistungen ebenso kennt.

Die Berechnung

Die Basis des Zollwerts von dem jeweiligen Warenimport dient immer der Berechnung der festgelegten Steuer im Steuerbescheid. Dabei umfasst der Zollwert immer den Transaktionswert der Transportgüter.

Hierbei handelt es sich um den Rechnungsbetrag. Dieser Rechnungsbetrag kann dabei noch ggf. um Abzüge sowie Hinzurechnungen korrigiert werden.

Wichtig ist jedoch, dass stets alle Angaben belegt werden können. Für die Bemessungsgrundlage von der Einfuhrumsatzsteuer wird immer der Zollwert sowie der zu entrichtenden Zolls genommen.

Hinzu kommen stets zusätzliche Verbrauchsabgaben sowie eventuell anfallende Beförderungskosten, die innerhalb der EU fällig werden.

Gut zu wissen: Sowohl die umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen als auch Personen haben die Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen, was einige Vorteile mit sich bringt.

Dieser Vorgang ähnelt sehr dem Prozedere, welches auch bei den typischen inländischen Vorsteuern genutzt wird. Zusätzlich ist es dabei möglich, den eigentlichen Steuerbescheid als Nachweis zu nutzen. Womit Sie immer auf der sicheren Seite sind.

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