Backbordvollmacht
(portside power of attorney)

Übersetzt man den englischen Begriff “portside power of attorney“ so bedeutet das im Deutschen Backbordvollmacht. Hierbei handelt es sich um eine Handelsvollmacht, mit welcher eine Seite dazu bevollmächtigt wird, zum Beispiel an Stelle eines anderen zu handeln und Entscheidungen zu treffen oder um sich um besondere Abläufe zu kümmern. Dabei kann diese Vertretung sowohl privat als auch geschäftlich oder rechtliche Angelegenheiten regeln.

Im angelsächsischen Raum wird mit “portside power of attorney“ aber nicht nur die Bevollmächtigung von den verschiedenen Rechtsanwälten (attorney) oder aber ganzen Anwaltskanzleien bezeichnet. Zusätzlich sind hier auch andere Bevollmächtigungen erlaubt. Entsprechend der jeweiligen Rechtsordnung bzw. der Art dieser Vollmacht gilt oft die Schriftformerfordernis. Das bedeutet, dass die Vollmacht schriftlich und mit Unterschrift erfolgen muss, um anerkannt zu werden. Allerdings können einige Vollmachten zum Teil auch gerichtsfest sein, dafür müssen diese aber mündlich unter Zeugen ausgesprochen werden.

In Deutschland ist der Vollmachtsbegriff Backbordvollmacht eher etwas flexibler zu sehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern können hier die Vollmachten nicht nur schriftlich, sondern ebenso mündlich und auch konkludent erfolgen.

Die Schriftformerfordernis besteht nur bei ganz speziellen Vollmachten, wie zum Beispiel in Bezug auf medizinische Eingriffe, einer Vertretung vor Gericht oder der Freiheitsentziehung.

Allerdings ist und bleibt die schriftliche Erteilung einer Vollmacht weiterhin üblich. In Deutschland unterscheidet man zusätzlich zwischen der Innen- und der Außenvollmacht. Eine Innenvollmacht gilt immer nur zwischen dem Vollmachtgeber und dem jeweiligen Bevollmächtigten. Bei der Außenvollmacht hingegen im Verhältnis zu Dritten.

Im Bereich Import oder Export spielen unterschiedliche Vollmachten und somit auch die Backbordvollmacht sehr oft eine wichtige Rolle. Das zum Beispiel dann, wenn die Spedition in Vertretung beauftragt wurde und sich um die Einfuhr- bzw. die Ausfuhranmeldung kümmern soll. Auch bei der Zollabfertigung werden Vollmachten abgeschlossen, damit einem Import oder einem Export von Waren aus anderen Ländern nichts im Wege steht. Macht man dies nicht selbst, wird eine solche Vollmacht ausgestellt. Das betrifft in der Regel jedoch meistens Firmen und selten Privatpersonen.

Menü